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Der GAV 2020 tritt in Kraft

Der neue, angepasste Gesamtarbeitsvertrag der Sicherheitsbranche tritt am 1. Juni 2020 in Kraft. Dies erfolgt gleichzeitig mit der vom Bundesrat beschlossenen Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV. Der neue Gesamtarbeitsvertrag bringt mehrere Verbesserungen mit sich, u.a. auch bei den Löhnen. Zudem wird sich die Gewerkschaft Syna am 1. Juni als neuer, zusätzlicher Sozialpartner dem Gesamtarbeitsvertrag der Sicherheitsbranche anschliessen.

Zwischen dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und der Gewerkschaft Unia verhandelt, wurde der GAV vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV enthält mehrere Anpassungen, namentlich in den Bereichen Löhne, Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeitverwaltung und Kontrolle der Untervergabe von Aufträgen. Die Sozialpartner möchten damit die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen aufrechterhalten und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern. 

Neue Mindestlöhne - Neue Bestimmungen

Die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsmitarbeitenden sollen in mehreren Punkten verbessert werden: Namentlich etwa durch eine Erhöhung der Einstiegslöhne um 0,5 % bis 1 % je nach Kategorie. Zudem ist ein Zeitzuschlag für Monate mit hohen Arbeitspensen vorgesehen. Der Vaterschaftsurlaub wird von 3 Tagen statt bisher nur 1 Tag verlängert. Der GAV sieht neu ein Lohnzuschlag für bewaffnetes Personal vor. Zudem soll mit dem GAV die Untervergabe von Aufträgen geregelt werden. Schliesslich wird in Bezug auf Minusstunden per Ende Jahr eine grössere Flexibilität eingeräumt: Minusstunden bis zu -10 % können auf das Folgejahr übertragen werden. Diese Änderung ermöglicht, dass so mehr Festanstellungen in der Branche gewährleistet werden können. 

Preisdruck - eine Gefahr für die Qualität und die Löhne

Die Sozialpartner der privaten Sicherheitsbranche möchten mit dem angepassten GAV trotz extremer Preiskonkurrenz in der Branche die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen bewahren und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern. Diesbezüglich appellieren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auch an das Verantwortungsbewusstsein der öffentlichen Hand. Behörden sollen in Ausschreibungen nur Unternehmen berücksichtigen, welche den allgemeinverbindlichen GAV einhalten und somit auf Qualität und faire Arbeitsbedingungen Wert legen.

Inkrafttreten und neuer Sozialpartner

Ursprünglich bereits für den 1. Januar dieses Jahres geplant, hat sich das Inkrafttreten des neuen GAV um einige Monate verzögert; Grund dafür waren vorab die redaktionellen Arbeiten und das anschliessende Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Mit dem Inkrafttreten des neuen GAV tritt neu die Gewerkschaft Syna auf der Seite der Arbeitnehmer als Sozialpartner dem GAV bei. VSSU und Unia begrüssen diese Verstärkung.

Quelle: 28.05.2020, vssu.org




Kanton Bern führt für Sicherheitsunternehmen eine Bewilligungspflicht ein

Das neue Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private des Kantons Bern (SDPG) sowie die Verordnung über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPV) führen für die Unternehmen eine Bewilligungspflicht ein und regeln deren Rechte und Pflichten. Die Kantonspolizei Bern ist die zuständige Bewilligungsbehörde.

Das Gesetz betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben: Kontroll- und Aufsichtsdienste, Patrouillendienste im öffentlichen Raum, Verkehrsdienste, Bewachungs- und Überwachungsdienste, Schutzdienste für Personen und Güter mit erhöhter Gefährdung, Sicherheitstransporte von Personen, Gütern und Wertsachen, Einsätze als Erfüllungsgehilfen von Polizeibehörden sowie der Betrieb von Alarmzentralen. Als nicht bewilligungspflichtige Sicherheitsdienstleistungen gelten Kontroll- und Aufsichtsdienste von untergeordneter Bedeutung.

Dieses Gesetz tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Es gelten allerdings Übergangsfristen von zwei Jahren für die Bewilligung und ein halbes Jahr für die Haftpflichtversicherung. 

Sobald die Übergangsfrist abgelaufen ist, müssen sich Firmen, die Sicherheitsdienstleistungen zugunsten Dritter anbieten, innerhalb von maximal 30 Tagen an die Kantonspolizei wenden, um eine Bewilligung zu beantragen. Türsteher im Bereich Gastronomie und Hotellerie sind einem vergleichbaren Reglement unterstellt. Die Bewilligung des Kantons Bern kostet zwischen CHF 500.- und 1000.- und ist zeitlich unbegrenzt.

Die Firmen, welche über Bewilligungen in den folgenden Kantonen verfügen, sind von einem formalen Anerkennungsverfahren befreit: die Mitgliedskantone des Konkordats vom 18. Oktober 1996 über die Sicherheitsunternehmen, Aargau, Basel-Landschaft, Sankt Gallen, Schaffhausen, Tessin, Thurgau, Zürich.

Die Firmen sind verantwortlich für ihre Angestellten und ihre Subunternehmen. Sie müssen die Mindestbedingungen, welche im Gesetz definiert sind, einhalten. Die Dokumente zur Beantragung einer Bewilligung für die geschäftsführende Person einer Firma sind in den Artikeln 3, 4 und 5 der Verordnung über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private (SDPV) aufgelistet. Die geschäftsführende Person muss sicherstellen, dass die Angestellten die Bedingungen, welche in den Artikeln 11 und 12 definiert sind, einhalten.


Quelle: 20.12.2019, vssu.org





Neue Prüfungsordnung und Wegleitung


Die Prüfungsordnung, welche das ehemalige Reglement ablöst, und die Wegleitung über die vom VSSU angebotenen Berufsprüfungen wurden in den letzten Jahren intensiv überarbeitet. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat Prüfungsordnung und Wegleitung abschliessend genehmigt. Sie traten per 1. November 2018 in Kraft.

Folgende Änderungen bringt die neue Prüfungsordnung mit sich:

• Kandidaten ohne Abschluss der Sekundarstufe II müssen für die
 
Zulassung zur Berufsprüfung sechs (bisher vier) Jahre
  Berufserfahrung in der privaten Sicherheitsbranche
nachweisen
 
können.

• Die Fächer 1 (Branchenkunde), 2 (Recht) und 3 (Sozialkompetenz)
  sind Basisfächer, welche für alle Fachrichtungen abzulegen sind. Wer
  eine Berufsprüfung des VSSU erfolgreich absolviert hat, braucht die
  erwähnten Fächer beim Ablegen der Prüfung in einer anderen
  Fachrichtung nicht zu wiederholen.

• Die handschriftlichen Prüfungsbögen werden durch einen mündlichen
  Prüfungsteil ersetzt.

• Die Beruftitel ändern. Inhaber der bisherigen Titel sind berechtigt, den
  neuen Titel zu führen. Neue Fachausweise werden keine ausgestellt.



Berufstitel

Gültig ab dem 01. November 2018


Bisher:
Fachmann / Fachfrau für Sicherheit und Bewachung
FSB mit eidg. Fachausweis

Neu:
Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann
Bewachung mit eidg. Fachausweis


Bisher:
Fachmann / Fachfrau für Personen- und Objektschutz
FPO mit eidg. Fachausweis

Neu:
Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann
Personenschutz mit eidg. Fachausweis


Die bis anhin verwendeten Abkürzungen FSB und FPO werden nicht mehr verwendet.


Zusätzliche neue Berufstitel

• Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann
  Anlässe mit eidg. Fachausweis (ab 2019);

• Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann
  Zentralendienste mit eidg. Fachausweis (ab 2020)


Quelle: VSSU Newsletter / Dezember 2018




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