Aufgaben und Kompetenzen der PaKo Sicherheit (gemäss Art. 5 ff. GAV):
• Beschlussfassung über die Auslegung des Gesamtarbeitsvertrages sowie der gleichwertigen Firmenverträge
• Kontrolle der Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages sowie der gleichwertigen Firmenverträge
• Inkasso des Vollzugskostenbeitrages
• Schlichtung von Kollektivstreitigkeiten jeglicher Art
• Beschlüsse über allfällige Sanktionen und Kostenfolgen bei Zuwiderhandlungen
• Jahresberichte
Allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag
Der Gesamtarbeitsvertrag bezweckt die Erhaltung der Qualität der Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Bewachung. Er regelt insbesondere die Anstellungsbedingungen der voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter.
Mit dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsbranche wurde der vom VSSU und der Gewerkschaft UNiA ausgearbeitet Gesamtarbeitsvertrag auf Gesetzesstufe gestellt. Zudem ist die Gewerkschaft Syna als zusätzlicher Sozialpartner integriert.
Alle Mitglieder des VSSU sowie alle Unternehmen, welche mehr als 10 Angestellte beschäftigen sind gemäss Bundesratsbeschluss verpflichtet, den Gesamtarbeitsvertrag einzuhalten.