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SPK

Schweizerische Paritätische Kommission Gleisbau

Die Schweizerische Paritätische Kommission Gleisbau ist das gesamtschweizerisch tätige paritätische Vollzugsorgan zur Anwendung und Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrags für den Gleisbau.

Die Vertragsparteien des GAV Gleisbau (der Verein Schweizerischer Gleisbauunternehmer VSBTU sowie der Schweizerische Baumeisterverband SBV als Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften UNiA und Syna als Arbeitnehmerorganisationen) haben nach Inkrafttreten dieses Vertrags die SPK Gleisbau in der Rechtsform eines Vereins gegründet.

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Schweizerische Paritätische Kommission Gleisbau als Vorstand sowie der/die Geschäftsführer/in mit den entsprechenden Mitarbeitern (Geschäftsstelle).

Die paritätisch besetzte Kommission, welche die Funktion des Vorstands wahrnimmt, setzt sich aus folgenden natürlichen Personen zusammen: Zwei Vertreter des VSBTU, ein Vertreter der UNiA sowie ein Vertreter der Syna (wobei die Ernennung dieser Vertreter Angelegenheit der abordnenden Organisationen ist). Die SPK Gleisbau wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Sie sind alternierend für die Zeit von zwei Jahren aus den Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu bestimmen.

Gesamtarbeitsvertrag Gleisbau

Der Gesamtarbeitsvertrag für den Gleisbau ist der Gesamtarbeitsvertrag zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und der Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmer sowie den Gewerkschaften UNiA und Syna zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien.

Der GAV Gleisbau beinhaltet Bestimmungen über den Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen), Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (schuldrechtliche Bestimmungen) und Bestimmungen über den Vollzug und die Durchsetzung des GAV Gleisbau.

Auf Gesuch der Vertragsparteien ist der GAV Gleisbau vom Bundesrat mit Bundesratsbeschluss vom 11. September 2012 per 1. Oktober 2012 allgemeinverbindlich erklärt worden.