PaKo Sicherheit
Paritätische Kommission Sicherheit
Die Paritätische Kommission Sicherheit (PaKo Sicherheit) ist ein gemeinsames Organ der Sozialpartner der privaten Sicherheitsbranche.
In ihr sind die Arbeitgeberseite durch den Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) sowie die Arbeitnehmerseite durch die beteiligten Gewerkschaften vertreten.
Die PaKo Sicherheit nimmt zentrale Aufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung und dem Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die private Sicherheitsdienstleistungsbranchewahr.
Aufgaben der PaKo Sicherheit
Im Rahmen der ihr durch den Gesamtarbeitsvertrag übertragenen Kompetenzen befasst sich die PaKo Sicherheit insbesondere mit:
• der Auslegung des Gesamtarbeitsvertrages
• der Kontrolle der Einhaltung der GAV-Bestimmungen
• dem Vollzug der entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelungen
• dem Inkasso der vorgesehenen Vollzugskostenbeiträge
• der Behandlung beziehungsweise Schlichtung von Kollektivstreitigkeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit
• der Beurteilung von festgestellten Verstössen
• der Beschlussfassung über vorgesehene Sanktionen und Kostenfolgen
• weiteren im Gesamtarbeitsvertrag definierten Vollzugsaufgaben
Damit leistet die paritätische Organisation einen wichtigen Beitrag zu einer einheitlichen und nachvollziehbaren Anwendung der vereinbarten Arbeitsbedingungen innerhalb ihres Geltungsbereichs.
Gesamtarbeitsvertrag der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche
Verbindliche Rahmenbedingungen für faire und professionelle Arbeitsverhältnisse
Der Gesamtarbeitsvertrag schafft gemeinsame Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche, soweit diese seinem jeweiligen Geltungsbereich unterstehen.
Er regelt wesentliche Aspekte der Arbeitsbedingungen und trägt damit zu klaren, transparenten und verbindlichen Mindeststandards innerhalb der Branche bei.
Zu den geregelten Bereichen gehören - entsprechend der jeweils geltenden Fassung des GAV - unter anderem Bestimmungen zu:
• Arbeitsverhältnissen
• Arbeitszeit
• Entlöhnung und Zulagen
• Ferien und Feiertagen
• Aus- und Weiterbildung
• Sozialleistungen
• Rechten und Pflichten der Vertragsparteien
• Vollzug und Kontrolle des Gesamtarbeitsvertrages
Allgemeinverbindlichkeit
Der Gesamtarbeitsvertrag der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche wurde durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt.
Damit gelten die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen nicht ausschliesslich für die unmittelbar beteiligten Verbandsmitglieder, sondern - entsprechend dem jeweils festgelegten betrieblichen, persönlichen und geografischen Geltungsbereich - auch für weitere Arbeitgeber und Mitarbeitende der Branche.
Welche Unternehmen und Arbeitsverhältnisse konkret unter den GAV fallen, richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen und dem aktuellen Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung.
Sozialpartnerschaft
Der Gesamtarbeitsvertrag basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Diese Sozialpartnerschaft schafft die Grundlage für verbindliche Arbeitsbedingungen und einen geregelten Vollzug innerhalb der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche.
Die PaKo Sicherheit übernimmt dabei eine wichtige Funktion bei der Anwendung und Kontrolle der gemeinsam vereinbarten Bestimmungen.
Eagle Security GmbH und der GAV
Die Eagle Security GmbH ist seit 2011 Aktivmitglied des Verbandes Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und untersteht den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages.
Die Einhaltung geregelter Arbeitsbedingungen ist für uns ein wesentlicher Bestandteil einer professionellen und verantwortungsbewussten Unternehmensführung.
Denn zuverlässige Sicherheitsdienstleistungen setzen nicht nur qualifiziertes Personal voraus, sondern auch klare Arbeitsbedingungen, eine fundierte Ausbildung und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitarbeitenden.
Eagle Security GmbH - professionelle Sicherheitsdienstleistungen auf Grundlage klarer Qualitäts- und Arbeitsstandards.
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